Coronavirus: Aktuelles zu Studium, Lehre und Prüfungen (3G-Regel ab 17.02.2022)
Die grundlegenden Informationen finden Sie auf den globalen Seiten der TUM:
- TUM Coronavirus/COVID-19: Aktuelle Informationen
- TUM Coronavirus/COVID-19: Studium, Lehre und Prüfungen
3G-Regel entfällt ab 3.4.2022 (Stand: 1.4.2022)
Mit Inkrafttreten der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entfällt ab 3.4.2022 die 3G-Regel für den Zutritt zu Gebäuden sowie die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
Vorbehaltlich einer zukünftig neu verfügten Anordnung einer Maskenpflicht, gilt an der TUM bis auf Weiteres die klare und dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in allen Räumlichkeiten der TUM, sofern der Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden kann.
Ab 17.02.2022: 3G-Regel für den Zutritt zu Gebäuden sowie die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen (Stand: 15.02.2022)
Weitere Details via TUM Coronavirus/COVID-19: Studium, Lehre und Prüfungen
Ab sofort gilt bei Prüfungen an der TUM die 3G-Regel (Stand: 25.01.2022)
In Prüfungen gilt ab sofort die 3G-Regel (vorher: 3G-plus). D.h. Prüfungen sind zugänglich für geimpfte, genesene oder getestete Personen. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
Ab sofort gilt in allen Gebäuden der Technischen Universität München die 2G-Regel. Das Wichtigste in Kürze (Stand: 25.11.2021)
- 2G-Regel: Zutritt zu Gebäuden und Teilnahme an Lehrveranstaltungen am Campus nur für Geimpfte und Genesene, dies gilt auch für Praktika (Ausnahme sind nur Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können – hier gilt "3G-Plus", d.h. neben dem Original-Attest ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist).
- 3G plus für Prüfungen: Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder mit negativem PCR-Test.
- Prüfungsrechtliche Fristen werden für das Wintersemester 2021/22 erneut verlängert.
- Im Wintersemester 2021/22 findet keine Pflichtanmeldung zu Prüfungen statt (insbesondere GOP)
Prüfungen, für die Sie sich anmelden, werden regulär gewertet. Das gilt auch, wenn Sie sich anmelden, dann aber nicht teilnehmen. In diesem Fall gilt eine Prüfung als nicht bestanden.
Details via TUM Coronavirus/COVID-19: Studium, Lehre und Prüfungen
"Corona-Ampel" auf gelb - verschärfte Maskenpflicht und 3G-Regel an Hochschulen (Stand: 08.11.2021)
Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit heute – 07.11.2021 – die Corona-Ampel in Bayern auf "gelb" steht. Für die bayerischen TUM-Standorte (inkl. Bibliotheken und Archive) gelten damit folgende Regelungen:
- Erweiterte Maskenpflicht: statt medizinischer OP-Maske muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden.
- 3G-Regelung: abweichend zu anderen Lebensbereichen reicht im Hochschulbereich weiterhin ein negativer Schnelltest zum 3G-Nachweis aus. Damit gilt weiterhin: Es dürfen nur Personen die Gebäude der TUM betreten, Lernräume nutzen oder an Lehrveranstaltungen teilnehmen, die geimpft oder genesen sind oder einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24h) nachweisen können. Ein PCR-Test ist nicht notwendig.
Der Nachweis durch einen negativen Schnelltest bleibt im Hochschulbereich auch bei Ampelstufe "rot" bestehen. Eine Verschärfung dieser Regel ist aktuell nicht vorgesehen.
Alle weiteren Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben unverändert bestehen und sind in den Handreichungen beschrieben.
Fakultät für Physik: Rückkehr zu Präsenz bei Studium und Lehre im WS21/22 (Stand: 27.09.2021)
Die Fakultät für Physik wird Studium und Lehre im Wintersemester 2021/22 vor Ort am Campus in Präsenz durchführen (Rückkehr zur Präsenz). Den Rahmen für ein sicheres Studium bildet das Hygiene- und Sicherheitskonzept der TUM. Stichworte sind u.a. 3G-Regel, Maskenpflicht, Abstandsgebot und Kontaktdatenerfassung. Die Details finden Sie auf den Seiten TUM Coronavirus/COVID-19: Studium, Lehre und Prüfungen
Im Zusammenhang mit der 3G-Regelung verweisen wir insbesondere auf die Impfangebote für Studierende der TUM.
Wieder Präsenzveranstaltungen und Selbsttests (Stand: 17.6.2021)
Entsprechend der 13. BayIfSMV sind wieder Präsenzveranstaltungen unter den üblichen Einschränkungen möglich.
Studierende, die an Präsenzveranstaltungen teilnehmen wollen, können sich vorab beim Dekanat Physik SARS-CoV2-Tests zur Selbstanwendung abholen, um sich vor der Präsenzveranstaltung zu testen.
Neue Wiederholungstermine im SS 2021 (Stand: 20.4.2021)
Die auf Grund der Leitlinien des Hochschulpräsidiums unmittelbar nach der Vorlesungszeit des WS 2020/1 abgesagten Prüfungen mit vielen Teilnehmenden (insbesondere die Prüfungen des ersten GOP-Teils) werden voraussichtlich um Christi-Himmelfahrt/Pfingsten nachgeholt. Es ist geplant, dass die Dozentinnen und Dozenten der Vorlesungen für das zweite Semester im Vorfeld der GOP-Wiederholungsprüfungen den Stoff etwas reduzieren, um die Prüfungsvorbereitung zu unterstützen. Die neuen Termine der Prüfungen aus den Semestern 1 und 3 des B.Sc. Physik sind in TUMonline veröffentlicht und finden von 17. bis 27. Mai statt.
Absage von Präsenzprüfungen mit vielen Teilnehmenden (Stand: 30.1.2021)
Auf Grund neuer Leitlinien des Hochschulpräsidiums zu Prüfungen unmittelbar nach der Vorlesungszeit des WS 2020/1, müssen bis Mitte März in Präsenz geplante Prüfungen, bei denen sich viele Teilnehmende gleichzeitig im selben Raum befinden, abgesagt bzw. verschoben werden.
Mit besonderem Augenmerk auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, auch über die Jahrgänge hinweg, lehnt der Prüfungsausschuss der Physik einen Prüfungsformwechsel ab. Online-Prüfungen kommen daher in der Regel nicht in Frage.
Insbesondere die Ersttermine im Februar der Modulprüfungen aus der GOP im B.Sc. Physik und der Grundlagenprüfungen im M.Sc. Biomedical Engineering and Medical Physics, werden abgesagt. Die als Zweittermin geplanten Prüfungstermine Ende März/Anfang April werden damit zum Ersttermin; ein zweiter Termin wird im SS 2021 angeboten werden.
Ob eine einzelne Prüfung stattfinden kann, hängt von verschiedenen Parametern (insbesondere der Zahl der Kandidat(inn)en) ab. Bitte beachten Sie daher die TUMonline-Ankündigungen der Prüfungen. Wenn Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, die abgesagt oder verschoben wird, werden Sie über TUMonline informiert. Die Anmeldung in einer derart abgesagten Prüfung wird mit "Q anerkannter Rücktritt" bewertet und damit nicht als Antritt gezählt, Sie haben durch die Anmeldung und Absage keinen prüfungsrechtlichen Nachteil.
Verlängerung prüfungsrechtlicher Fristen aufgrund der Auswirkungen der Covid 19- Pandemie auf das Wintersemester 2020/2021 (Stand: 22.01.2021)
Bitte beachten Sie stets zunächst die detaillierten Ausführungen auf den globalen Seiten der TUM zu Studium, Lehre und Prüfungen. Ergänzend erörtern wir an dieser Stelle einige spezifische Aspekte zu unseren Studiengängen, die uns immer wieder in Ihren Anfragen begegnen:
Pflichtmodule QST/BEMP (22.01.): Alle Studierenden, die im Wintersemester 2020/21 immatrikuliert und nicht beurlaubt sind, erhalten am Ende des Wintersemesters (analog zum Sommersemester 2020) automatisch eine Fristverlängerung. Sie haben also (noch) ein Semester länger Zeit, um Ihre Fristen einzuhalten und/oder Ihr Studium erfolgreich zu beenden. Dies gilt auch für das Bestehen eines der beiden Pflichtmodule. Laut Ihrer Fachprüfungsordnungen müssen Sie bis zum Ende des zweiten Fachsemesters eines der beiden Pflichtmodule bestanden haben. Auch diese Hürde verschiebt sich nach hinten: für Studienanfängerinnen im Sommersemester 2020 um zwei Semester, für Studienanfänger*innen im Wintersemester 2020/21 um ein Semester.
Ob Sie eines der beiden Pflichtmodule erbracht haben, wird daher für alle erst nach dem Wintersemester 2021/22 geprüft. Es besteht also insbesondere die Möglichkeit, relevante Prüfungen im WS21/22 (nochmals) abzulegen.
Studienfortschritt (22.01.): Studierende in höheren Semestern, die auf Kollisionskurs mit der Studienfortschrittsregelung sind, können folgende einfache Aussage zur Einschätzung ihrer Situation anwenden: Wer im WS20/21 immatrikuliert ist, kann sich auch unbeschadet für das SS2021 immatrikulieren bzw. rückmelden. Beachten Sie außerdem, dass die in Corona-Zeiten global gewährten Fristverlängerungen auch nach Bewältigung der Krise bestehen bleiben.
Regelstudienzeit/BAFöG (22.01): Wie auch für das Sommersemester 2020 wurde für das Wintersemester 2020/21 eine verlängerte individuelle Regelstudienzeit beschlossen, um automatisch eine um ein weiteres Semester verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer zu erreichen. Eine entsprechende Bestätigung finden Sie auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung, die Sie in TUMonline unter Ausdrucke für Studierende herunterladen können.
GOP Physik (22.01.): Zunächst sollte man sich mit den üblichen Regularien der GOP-Physik vertraut machen. Insbesondere finden Sie dort auch eine Erläuterung, wie und wann versäumte Prüfungen (z.B. bei Krankheit) nachgeholt werden können bzw. müssen.
Im Wintersemester 2020/21 findet Corona-bedingt keine Pflichtanmeldung zu Prüfungen statt. Vielmehr müssen/können Sie sich explizit anmelden. Prüfungen, für die Sie sich anmelden, werden regulär gewertet. Das gilt auch, wenn Sie sich anmelden, dann aber nicht teilnehmen. In diesem Fall gilt eine Prüfung als nicht bestanden, es sei denn, Sie können ihr Fernbleiben begründen (siehe „Anerkannter Rücktritt“).
Unabhängig vom Wegfall der Pflichtanmeldung stehen Ihnen im Rahmen der GOP pro Modulprüfung zwei Prüfungsantritte zu (Zweitantritt nur bei negativem Erstversuch). Sollten Sie sich dafür entscheiden, sich im WS20/21 zu (auch einzelnen) Prüfungen nicht anzumelden, ist zu beachten, dass etwaig verbleibende Prüfungsantritte erst am Ende des WS21/22 nachgeholt werden können (bzw. müssen, im Falle einer dann wieder etablierten Pflichtanmeldung). Grundsätzlich empfehlen wir dringend, die im Wintersemester 2020/21 angebotenen Lehr- und Prüfungsangebote wahrzunehmen! Beachten Sie, dass die Module im SS 2021 (Ihrem zweiten Semester)
Wintersemester 2020/1 (Stand: 26.8.2020)
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/1 wird von 2.11.2020 bis 12.2.2021 gehen und damit zwei Wochen kürzer sein als normal. Der Vorkurs für Studienanfänger(innen) startet am 12.10.2020.
Lehrveranstaltungen werden, soweit dies zulässig und möglich ist, in Präsenzform angeboten – ergänzt durch Online-Angebote. Die Präsenzform wird voraussichtlich insbesondere bei kleineren Lehrveranstaltungen (Kleingruppenübungen, Seminare, Spezialfächer mit weniger Hörer(inne)n) möglich sein – ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Übungsbetrieb für unsere Studienanfängerinnen und -anfänger. Inwieweit Sie für Ihr Studium tatsächlich auf dem Campus sein müssen, hängt vom jeweiligen Studiengang und insbesondere von Ihren individuellen Kursen ab. In jedem Fall müssen Sie jedoch gegen Ende des Semesters anwesend sein, um an unseren Prüfungen auf dem Campus teilnehmen zu können.
Bestätigung für Bewerberinnen und Bewerber
Eine entsprechende Bestätigung, dass Ihre Anwesenheit auf dem Campus erforderlich ist, kann in TUMonline heruntergeladen werden (Anleitung auf den Studium-Seiten der TUM unter "Kann ich für mein Studium nach Deutschland einreisen?"). Sobald Sie eine Online-Bewerbung eingereicht haben, finden Sie im Antragsbereich Ihres TUMonline-Kontos eine Bestätigung der Registrierung zur Einreichung bei den Behörden. Dieses Dokument bestätigt, dass einzelne Formate im Wintersemester 2020/21 auf dem Campus stattfinden können.
Bestätigung für Studierende
Eine Bestätigung, dass Ihre Anwesenheit auf dem Campus erforderlich ist, können Sie per E-Mail an studium@ph.tum.de anfordern. Bitte geben Sie dabei Ihre Matrikelnummer an.