Wichtiger Hinweis / Important notice

Die Webseite www.ph.tum.de wurde am 31.03.2023 eingefroren. Mit dem Zusammenschluss der Fakultäten Chemie und Physik zur TUM School of Natural Scienes finden Sie aktuelle Informationen dort.

The website www.ph.tum.de was frozen on 31.03.2023. With the merger of the Faculties of Chemistry and Physics to form the TUM School of Natural Sciences, you will now find up-to-date information there.

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Promotion am Physik-Department der TUM

Mit unseren umfassenden Forschungsgebieten bieten wir vielfältige Möglichkeiten zur Promotion und genau wie das Studium ist ein Promotionsabschluss der TUM-Physik weltweit hoch angesehen. Die Promotion ist eingebettet in das strukturierte Netzwerk der TUM Graduate School.

Doktorandin im Walther-Meissner-Institut
Doktorandin im Walther-Meissner-Institut. Bild: Ch. Hohmann/NIM

Beginn eines Promotionsprojekts

Sie haben bereits ein Physikstudium mit sehr guten Ergebnissen absolviert? Sie stecken voller Neugier und Wissensdrang? Sie interessieren sich für ein Forschungsgebiet und wollen darin etwas Neues entdecken und Neuland betreten? Dann sind Sie am Physik-Department der TUM genau richtig!

Der erste Schritt

Der erste Schritt zu einer Promotion ist, ein Thema mit einer Fragestellung zusammen mit einer Professorin oder einem Professor des Physik-Departments zu finden. Eingegliedert in einer Forschungsgruppe wird diese(r) Betreuer(in) Sie dann bei der Forschung zu Ihrer Dissertation unterstützen und beraten. Da die individuelle, wissenschaftliche Forschung der zentrale Bestandteil jedes Promotionsprojekts ist, ist die Einbindung in eine Forschungsgruppe mit Betreuenden und Kollg(inn)en mit ähnlichen wissenschaftlichen Interessen sehr wichtig. Die Bewerbung auf Doktroandinnenstellen erfolgt daher direkt bei den Forschungsgruppen – nicht bei einer anonymen "Schule".

Das Physik-Department mit dem Graduiertenzentrum Physik stellt den organisatorischen Rahmen für das Promotionsprojekt. Das Qualifizierungsprogramm ist möglichst flexibel gestaltet, um die Forschungsarbeit zu unterstützen. Es ist alternativ grundsätzlich auch möglich, Mitglied eines anderen (thematischen) Graduiertenzentrums zu werden.

Haben Sie eine(n) Promotionsbetreuer(in) und ein Thema gefunden, so erfolgt die Bewerbung und Zulassung zur Promotion an der TUM über das zentrale Online-Portal DocGS. Sie finden weitere Informationen zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen bei der TUM-Graduate-School – ergänzend dazu folgende Hinweise:

Nachdem Sie die Online-Anmeldung in DocGS abgeschlossen haben, geben Sie die Unterlagen im Dekanat Physik ab.

ergänzende Hinweise zum Antrag auf Eintrag in die Promotionsliste

Sie streben einen Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) an

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Physik-Department nur den Grad Dr. rer. nat. verleiht. Vermeiden Sie es daher, in DocGS einen anderen Grad auszuwählen.

Betreuungsvereinbarung

Zukünftige Mitglieder des Graduiertenzentrums Physik finden die notwendige Betreuungsvereinbarung auf den Seiten des Graduiertenzentrums Physik. Sie müssen dem Antrag nur die eigentliche Betreuungsvereinbarung beifügen, wobei die Unterschrift des FGZ-PH bei Bedarf auch später vom Dekanat Physik eingeholt wird. Den Projektplan bewaren Sie selbst auf und schreiben ihn gemeinsam mit Ihrer/m Promotionsbetreuer(in) ständig fort.

Sollten Sie Mitglied eines anderen (thematischen) Graduiertenzentrums werden wollen, so wenden Sie sich für weitere Informationen dorthin.

E-Mail-Adresse

Geben Sie in DocGS möglichst Ihre TUM-E-Mail-Adresse an, welche Sie (zumindest als Weiterleitung) lebenslang behalten können.

Sollten Sie noch keine TUM-Kennung besitzen, so wenden Sie sich an das Sekretariat der Sie betreuenden Arbeitsgruppe, um eine Gast-Kennung zu erhalten. Wenn Sie an einer externen Einrichtung (z. B. einem Max-Planck-Institut) betreut werden, so wenden Sie sich für die TUM-Gast-Kennung an das Dekanat Physik.

Ausländische Hochschulabschlüsse

Haben Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben, so wird dieser im Rahmen des Antrags auf Eintragung in die Promotionsliste einer Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen. Dadurch erhalten Sie die verbindliche Antwort über die Anerkennung Ihres Abschlusses bereits direkt zu Beginn Ihres Promotionsvorhabens. Die Kosten für die Gleichwertigkeitsprüfung werden Ihnen von der TUM nicht mehr in Rechnung gestellt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir außerhalb des Verfahrens zum Eintrag in die Promotionsliste keine Einschätzung ausländischer Hochschulabschlüsse abgeben. Sie können aber selbst in der anabin-Datenbank über die Klassifikation der ausländischen Hochschule und Ihres Abschlusses in Bezug zum deutschen System informieren.

„Direct Track“: Durchstarten aus dem Masterstudium

Für herausragende Studierende aus den Masterstudiengängen des Physik-Departments eröffnet sich ein direkter Übergang zur Promotion, indem die Forschungsphase des Studiums nahtlos in einem Promotionsprojekt fortgeführt wird. Wenn Sie also noch kein Masterstudium abgeschlossen haben, so können Sie Ihr Ziel einer Promotion am Physik-Department auch über diesen direkten Weg verfolgen. Übrigens: die "direkte Promotion" führt in der Regel deutlich schneller zum Promotionsabschluss. Das "Direct Track"-Konzept vereint somit die Vorteile des traditionellen Promotionswesens mit der Kürze eines "Fast Track"-Konzepts – ohne Nachteile wie einen (formal) fehlenden Masterabschluss.

Interessent(inn)en bewerben sich regulär für ein Masterstudium Physik. Hierbei können Sie insbesondere die Vertiefungsphase im ersten Studienjahr noch nutzen, sich mit verschiedenen Forschungsgruppen vertraut zu machen, um diejenige zu finden, die perfekt zu Ihnen passt.

Während des Promotionsprojekts: Umfangreiches Qualifizierungsprogramm

Im Zentrum der Promotion steht die Forschungsarbeit in den Arbeitsgruppen und Laboren oder mit Kollaborationspartnern. Darüber hinaus bietet das Graduiertenzentrum Physik ein vielfältiges Angebot zur fachlichen wie überfachlichen Qualifizierung und Vernetzung.

Als Mitglied des Graduiertenzentrums Physik finden Sie im Abschnitt Mitgliedschaft und Qualifizierungsprogramm eine individuelle Status-Seite über das Qualifizierungsprogramm. Hierüber müssen Sie auch die erfolgreich abgelegten Elemente des Qualifizierungsprogramms im Sinne von §8 2. a)–d) PromO an die Geschäftsstelle des FGZ-PH melden.

Keine direkten Eintragungen in DocGS!

Mitglieder des Graduiertenzentrums Physik tragen bitte keine Qualifizierungselemente in DocGS ein! Die Daten aus der Physik-Datenbank werden zu gegebenem Zeitpunkt in DocGS übernommen. Bitte beachten Sie, dass Leistungsanträge, die den Qualitätskriterien des Physik-Departments nicht entsprechen abgelehnt werden!

Abschluss des Promotionsprojekts: Promotionsverfahren

Dissertationsschrift

Haben Sie Ihre Forschung abgeschlossen und das Qualifizierungsprogramm absolviert, beginnt das eigentliche Promotionsverfahren mit der Einreichung der Dissertationsschrift (siehe auch FAQ zum Thema Monographie vs. "kumulativ"). Die Einreichung muss beim Promotionsamt der TUM erfolgen und über DocGS beantragt werden. Eine Liste der notwendigen Unterlagen finden Sie auf den Seiten der TUM-Graduate-School.

Hinweise zu den Terminen von Einreichung, Rundlauf und Prüfung

Am Physik-Department sind Sie terminlich mit der Einreichung nicht an die Sitzung des Fakultätsrats gebunden sondern können jederzeit einreichen. Beachten Sie jedoch die folgenden Hinweise:

Qualifizierungsprogramm der TUM-GS
Als Mitglied des Graduiertenzentrums Physik müssen Sie rechtzeitig vor der Einreichung die Bestätigung über die Elemente des Qualifizierungsprogramms abgegeben haben. Wir reichen diese an die TUM-GS-Zentrale zur Übernahme in DocGS weiter – erst wenn dies geschehen ist (i.d.R. innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang der Bestätigung bei uns), erscheint in DocGS der Teilbaum zur Einreichung!
Mitglieder anderer (thematischer) Graduiertenzentren müssen die Geschäftstslle ihres Graduiertenzentrums kontaktieren, damit das Qualifizierungsprogramm vollständig verbucht ist und die Einreichung erfolgen kann.
frühestmöglicher Prüfungstermin
Die Frist für die Stellungnahme des Kollegiums nach §12 S. 2 PromO wurde durch den Dekan auf eine Woche festgelegt. Die Ladungsfrist für die mündliche Prüfung beträgt gemäß §14 (2) PromO eine Woche. Daraus folgt, dass der Prüfungstermin frühestens zwei Wochen nach Eingang aller Gutachten im Dekanat stattfinden kann!

Nachdem das Promotionsamt die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft hat, werden diese an das Dekanat geschickt, das mit der Organisation der abschließenden mündlichen Prüfung beginnt.

Begutachtung, Rundlauf und mündliche Prüfung

Einsetzen der Kommission und Erstellen der Gutachten

Das Dekanat bittet den Doktorvater/die Doktormutter (gleichzeitig erste(r) Gutachter(in)) um den Vorschlag einer Prüfungskommission. Dieser Vorschlag wird dem Dekan unterbreitet, der sich damit einverstanden erklären kann oder einzelne Änderungen vornimmt. Anschließend werden Kommissionsmitglieder und Doktorand(in) über die Zusammensetzung informiert. Außerdem erhalten alle Mitglieder der Prüfungskommission je ein Exemplar der Arbeit und die beteiligten Gutachter(innen) werden vom Dekanat aufgefordert, ihre Gutachten einzureichen. Promotionskommissionen bzw. Prüfungstermine werden durch Aushang vor dem Dekanat veröffentlicht.

Rundlauf (Annahme der Dissertation)

Nachdem eine Dissertation von allen Prüfer(inne)n/Gutachter(inne)n mit „Bestanden“ oder besser beurteilt wurde, wird die Dissertation mit Lebenslauf und Gutachten dem Umlaufgremium der Fakultät für Physik zugänglich gemacht. Das Umlaufgremium besteht aus allen hauptberuflichen Hochschullehrer(inne)n, den Honorarprofessor(inn)en sowie den TUM Junior Fellows der Fakultät für Physik. Diese werden zur Stellungnahme innerhalb von sieben Tagen in der virtuellen Rundlauf-Liste aufgefordert. Die Dissertation ist angenommen, wenn 20 Stellungnahmen “für Annahme“ und keine Stellungnahme „gegen Annahme“ vorliegen und die Sieben-Tages-Frist zur Stellungnahme abgelaufen ist.

Im Rahmen des Rundlaufs ist es Aufgabe der/s Kandidatin/en sich aktiv um die Einholung der erforderlichen 20 Zustimmungen zu bemühen. Neben dem klassischen "Rundlauf" von Tür zu Tür werden auf Grund der aktuellen Situation in der CoViD-19-Pandemie virtuelle Rundlauf-Optionen erprobt. Zur Unterstützung der/s Kandidatin/en gibt es eine Status-Seite für das eigene Rundlauf-Verfahren.

Prüfung

Spätestens zum Zeitpunkt des Rundlaufs sollte der Doktorand mit den Prüfer(inne)n Prüfungstermin und Prüfungsort vereinbart haben und dem Dekanat mitteilen. Die Prüfung kann frühestens 14 Tage nach Eingang aller Gutachten im Dekanat stattfinden (eine Woche Frist zur Annahme plus eine Woche Ladungsfrist für die Prüfung). Das Dekanat lädt die Prüfer(innen) und die/den Doktorandin/en schriftlich zur mündlichen Prüfung ein. Das Dekanat schickt der/m Vorsitzenden der Prüfungskommission unmittelbar nachdem die/der Doktorand(in) den Rundlauf beendet hat, die erforderlichen Prüfungsunterlagen zu. Diese(r) gibt die Unterlagen einschließlich des ausgefüllten Prüfungsbogens direkt nach der Prüfung wieder an das Dekanat zurück, von wo aus die abschließende Weiterleitung an das Promotionsamt erfolgt.

Vergabe des Prädikats „summa cum laude“

Bitte beachten Sie an der Fakultät für Physik besondere Regelungen für die Vergabe des Prädikats „summa cum laude“ gelten, die insbesondere bei der Terminplanung zu berücksichtigen sind!

Veröffentlichung der Arbeit und Abschluss

Veröffentlichung der Arbeit

Nach der Prüfung muss das Titelblatt der Dissertation vom Promotionsamt genehmigt werden. Hierzu sendet der Doktorand das komplettierte Titelblatt (u.a. Kommissionsmitglieder, Einreichungs- und Annahmedatum) an das Promotionsamt . Die notwendigen Daten erhält man direkt beim Promotionsamt oder dem Dekanat. Erst dann darf die Arbeit veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung kann auf verschiedene Art erfolgen:

Verlegen der Arbeit in einem Verlag
Online-Publikation der Dissertation
Dafür laden Sie eine elektronische Version auf mediaTUM hoch.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.

Nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde, erhält die/der Doktorand(in) im Promotionsamt eine vorläufige Urkunde über die abgelegte Prüfung und damit bereits das Recht, den Doktorgrad zu führen.

Überreichen der Urkunde

Sobald die Promotionsurkunde fertiggestellt ist, wird der Doktorand schriftlich darüber informiert. Die Promotionsurkunde wird im Dekanat überreicht. Jeder Doktorand, der seine Promotion im letzten Jahr am Physik-Department der TUM abgeschlossen hat, wird zum Tag der Physik, der am Ende jeden Sommersemesters stattfindet, eingeladen.

TUM-GS-Zertifikat

Mitglieder der TUM GS erhalten ergänzend zur Promotionsurkunde ein Zertifikat über das Bestehen des Qualifizierungsprogramms. Das TUM-GS-Zertifikat mit dem Transcript of Records über die Qualifizierungselemente wird unabhängig von der Promotionsurkunde durch die TUM GS erstellt. Ihr Graduiertenzentrum informiert Sie, sobald dies abholbereit ist.

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