Wichtiger Hinweis / Important notice

Die Webseite www.ph.tum.de wurde am 31.03.2023 eingefroren. Mit dem Zusammenschluss der Fakultäten Chemie und Physik zur TUM School of Natural Scienes finden Sie aktuelle Informationen dort.

The website www.ph.tum.de was frozen on 31.03.2023. With the merger of the Faculties of Chemistry and Physics to form the TUM School of Natural Sciences, you will now find up-to-date information there.

https://www.nat.tum.de

Anerkannter Rücktritt von Prüfungen bei z. B. Krankheit

Im Falle einer Krankheit, in Folge derer Sie nicht an einer Prüfung teilnehmen können, sollten Sie sich dies durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen.

Für Prüfungsrücktritte und die Anerkennung von Attesten ist stets der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs zuständig! Die folgenden Ausführungen gelten für Studierende der Physik. Studierende anderer Fakultäten wenden sich an die eigene Fakultät.

Auf Grund der unterschiedlichen Schwere der Konsequenzen aus einem Nicht-Erscheinen bei einer Modulprüfung innerhalb der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im Bachelorstudiengang Physik und einer sonstigen Modulprüfung werden die beiden Fälle jeweils anders behandelt.

Rücktritt von einer Prüfung innerhalb der GOP

Im Krankheitsfall ist für Prüfungstermine der GOP ein ärztliches Attest im Original per Post an den Schriftführer des Prüfungsausschusses () zu senden. Alternativ kann das Attest auch im Dekanat der Fakultät für Physik persönlich abgegeben werden. Bitte fügen Sie dem Attest eine Notiz bei, aus der mindestens Ihr Vor- und Nachname, Ihre Matrikelnummer, Ihr Studienfach sowie die betroffenen Modulprüfungen hervorgehen. Der Prüfungsversuch wird anschließend nicht gezählt und die betreffende Prüfung ist beim nächsten regulär angebotenen Termin nachzuholen.

In der Regel sind Atteste Ihrer Hausärztin bzw. Ihres Hausarztes ausreichend. Im Wiederholungsfall kann per Prüfungsbescheid ein Attest durch eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt der TUM verpflichtend vorgeschrieben werden.

Wir empfehlen stets eine Kopie bei den eigenen Unterlagen aufzubewahren.

Tritt in Folge des anerkannten Rücktritts der Fall ein, dass nach den Prüfungen der zweiten Prüfungsperiode unmittelbar vor der Vorlesungszeit des Folgesemesters (reguläre Wiederholungsprüfungen) noch Anrecht auf einzelne Prüfungsversuche besteht, sind diese beim nächsten regulär angebotenen Termin, also im ersten Prüfungsblock des darauffolgenden Studienjahres nachzuholen – sofern die anderen GOP-Module nicht endgültig nicht bestanden sind. Auch hierzu erfolgt eine automatische Anmeldung in TUMonline durch das Prüfungssekretariat.

Krankheit u. Ä. bei Prüfungen außerhalb der GOP

Bei allen Prüfungen außerhalb der GOP lässt die APSO im Rahmen der Studienfortgangskontrolle beliebig viele Antritte bis zum Prüfungserfolg zu. Folglich verzichten wir im Falle des Fernbleibens von einer Prüfung zunächst auf die Vorlage eines Attests oder einer entsprechenden Bestätigung. Wir empfehlen jedoch trotzdem, Atteste bzw. relevante Bestätigungen z. B. beim Arzt einzuholen und zu den privaten Unterlagen zu nehmen, da diese Dokumente im Falle des gefährdeten Studienfortschritts später beim Prüfungsausschuss geltend gemacht werden könnten, z.B. wenn es darum geht, über eine Fristverlängerung oder Fristaussetzung zu entscheiden.

Bei den Pflichtmodulen des erstens Fachsemesters des Masterstudiengangs QST und den Pflichtmodulen der ersten beiden Fachsemester des Masterstudiengangs BEMP wird die Einreichung eines Attestes empfohlen, um eine Fristverlängerung zu bewirken. Reichen Sie Ihr Attest bitte über den/die Schriftführer/in des jeweiligen Studiengangs ein.

Bitte beachten Sie, dass außerhalb der GOP grundsätzlich keine automatische Anmeldung zu Prüfungen in TUMonline erfolgt. Sie müssen sich daher selbständig und rechtzeitig zu Nachholprüfungen in TUMonline anmelden.

Beachten Sie, dass weder der Leistungsnachweis noch das in den Abschlussdokumenten enthaltene Transcript of Records negative Prüfungsversuche aufführt oder eine Zahl der Prüfungsversuche angibt.

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