Rückmeldefrist für das Sommersemester 2020 bis zum 15.2.2020
Sollten Sie sich nicht fristgerecht zum 15.2.2020 rückmelden, werden Sie zum Ende des WS 2019/20 exmatrikuliert.
Befinden Sie sich gerade in der Endphase Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit, so beachten Sie bitte, dass Sie zum Erbringen von Prüfungs- und Studienleistungen immatrikuliert sein müssen. Sofern Sie nicht sicher im Wintersemester 2019/20 ihr Studium vollständig abschließen werden, sollten Sie sich daher, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich rückmelden.
Insbesondere müssen Sie in dem Semester noch immatrikuliert sein, in dem Sie die Abschlussarbeit abgeben (letzter möglicher Abgabetermin im WS 2019/20 ist 31.3.2020) und in dem das Abschlusskolloquium stattfindet. Nur Prüfungs- und Studienleistungen, die bis spätestens 25.04.2020 (eine Woche nach Vorlesungsbeginn des Sommersemesters 2020) erbracht sind, gelten als dem Wintersemester 2019/20 zugehörig.