"externe" Abschlussarbeiten oder Forschungsphasen in Physik-Studiengängen
Die möglichen Themensteller(in) für eine Abschlussarbeit/Forschungsphase können Sie für jeden Studiengang auf der jeweiligen Website zur Bachelorarbeit, bzw. Forschungsphase und Masterarbeit entnehmen. Im Anmeldeformular zur Abschlussarbeit oder Forschungsphase können jeweils nur die dort gelisteten Personen ausgewählt werden.
Hier die Links zu den jeweiligen Websites zur Abschlussarbeit/Forschungsphase:
B.Sc. Physik
M.Sc. Physik
M.Sc. BEMP
M.Sc. QST
Dem Personenkreis der Themensteller(innen) steht es grundsätzlich frei mit Kolleg(inn)en aus anderen Schools oder Fakultäten der TUM oder in- wie ausländischen Hochschulen oder mit externen Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen und Betrieben zusammen zu arbeiten.
Wird ein Thema für eine mögliche Abschlussarbeit durch eine externe Person angeregt, so ist dies nur als Abschlussarbeit/Forschungsphase umsetzbar, wenn sich ein(e) Themensteller(in) findet, die/der sich das Thema zu eigen macht und gemeinsam mit der externen Person betreut. Die für den jeweiligen Studiengang relevante Betreuungsperson ist die/der Themensteller/in.
Externe Betreuer(innen) als Zweitgutachter(innen)
Für die Bachelorkolloquien werden i.d.R. je zwei Themenstellerinnen oder Themensteller mit den eigenen Studierenden zusammengenommen, die dann jeweils als Zweitgutachter(in) für die/den Kollegin/en auftreten. Daher ist es bei Bachelorarbeiten i.d.R. nicht möglich, dass externe Betreuende als Zweitgutachter(innen) auftreten.
Ist die/der externe Betreuer(in) einer Forschungsphase/Masterarbeit beispielsweise als Professor(in) einer anderen TUM-Einrichtung oder einer in- oder ausländischen Universität selbst grundsätzlich befugt Hochschulprüfungen abzunehmen, (andernfalls ist eine Berufung als Zweitgutachter(in) ohnehin ausgeschlossen) so ist folgendes zu beachten:
Die Berufung der/s Zweitgutachterin/s erfolgt über den zuständigen Prüfungsausschuss. Bei den M.Sc. Physik Studiengängen achtet der Prüfungsausschuss darauf, dass mindestens eine(r) der Gutachter(innen) aus dem Kernbereich des Physik-Departments (insbesondere kein Zweitmitglied, Honorarprofessor(in) oder Privatdozent(in) an externer Einrichtung) kommt. Dieses Verfahren dienen insbesondere dazu, um einheitliche Standards bei der Betreuung und Bewertung sicherzustellen.
Dies bedeutet für den M.Sc. Physik, dass ein externe(r) Betreuer(in) nur dann als Zweitgutachter(in) berufen werden kann, wenn die/der Themensteller(in) hauptamtliche(r) Hochschullehrer(in) am Physik-Department ist. Soll die externe Person, die in obigem Sinne das Thema angeregt hat und einen Teil der Betreuung übernimmt, später als Zweitgutachter(in) vorgeschlagen werden, so ist dies bei der Auswahl der/s Themenstellerin/s, die/der das Thema ausgibt, zu beachten.
Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen
Die Vergabe, Betreuung und Bearbeitung wissenschaftlicher Arbeiten in Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen wirft eine Reihe von Rechts- und Verfahrensfragen auf, die für alle Beteiligten von Bedeutung sind.
Das Hochschulreferat Studium & Lehre, Abteilung Rechtsangelegenheiten und ZA5 Legal Office Referat 53 haben ein Merkblatt mit Hinweisen zu Abschlussarbeiten und Dissertationen, deren Themen aus der Industrie angeregt sind und/oder die in Industrieunternehmen erarbeitet werden zusammengestellt.