Wichtiger Hinweis / Important notice

Die Webseite www.ph.tum.de wurde am 31.03.2023 eingefroren. Mit dem Zusammenschluss der Fakultäten Chemie und Physik zur TUM School of Natural Scienes finden Sie aktuelle Informationen dort.

The website www.ph.tum.de was frozen on 31.03.2023. With the merger of the Faculties of Chemistry and Physics to form the TUM School of Natural Sciences, you will now find up-to-date information there.

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Lehrbeteiligung und Departmentsdienste

Die Lehrbeteiligung von Doktorandinnen und Doktoranden wird am Physik-Department in einem flexiblen Punktesystem für die unterschiedlichen Departmentsdienste verwaltet.

An diesem Puntesystem orientiert sich auch die Bezahlung von Tutoren.

Das Dienstesystem wurde zum WS 2015/6 auf diesen Server umgezogen. Dabei wurden geringfügige Anpassungen vorgenommen.

Doktorandinnen und Doktoranden

Integraler Bestandteil einer Promotion am Physik-Department ist die angemessene Beteiligung der Doktorandinnen und Doktoranden an der Ausbildung der Studierenden z. B. im Rahmen von Tutorien und Praktika. Gemäß Beschluss der kollegialen Leitung gilt die Vereinbarung, dass sich alle Doktorand(inn)en ohne Berücksichtigung der spezifischen Stellenfinanzierung in Abhängigkeit von der jeweiligen Stellenwertigkeit an der Lehre beteiligen (Departmentsdienste). Gleichzeitig sichert die Beteiligung am Lehr- und Übungsbetrieb die Einbindung in das akademische Umfeld am Physik-Department der TUM im Sinne des Qualifizierungsprogramms der TUM-GS.

Die Lehrbeteiligung von Doktorandinnen und Doktoranden wird am Physik-Department in einem flexiblen Punktesystem (s.u.) verwaltet. Die Punkteregelung ist derart gestaltet, dass für Doktorand(inn)en auf Landesstellen im Normalfall auch die damit verbundene Regellehrverpflichtung (in Lehrveranstaltungsstunden nach LUFV) im Wesentlichen abgedeckt ist. In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass es für einzelne Dienste Punkte gibt, die nach LUFV nicht oder nicht im gleichen Maß anrechenbar sind.

Die angemessene Beteiligung an den Departmentsdiensten ist fakultätsinterne Voraussetzung für die Zulassung zur abschließenden Doktorprüfung.

Den aktuellen Stand Ihres Dienstekontos können Sie jederzeit im Abschnitt Dienstekonto einsehen.

Sonstige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

In der Regel besteht auch bei sonstigen wissenschaftlichen Mitarbeiter(inn)en, die nicht auf der Promotionsliste stehen oder die Aufnahme darin anstreben, eine Lehrverpflichtung (in Lehrveranstaltungsstunden nach LUFV), deren Umfang im Einzelfall im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist. Die Erfüllung dieser Lehrverpflichtung ist semesterweise in einem gesonderten Verfahren gegenüber dem Dekan nachzuweisen.

Anders als für Doktorand(inn)en ist eine Beteiligung am hier dargestellten Departmentsdienste-System nicht verpflichtend. Grundsätzlich steht es diesem Personenkreis jedoch offen, die eigene Lehrbeteiligungen vom Sekretariat im Departmentsdienste-System eintragen zu lassen. Diese Buchführung stellt zumindest eine gute Basis für das separate Nachweisverfahren gegenüber dem Dekan dar.

Den aktuellen Stand Ihres Dienstekontos, sofern dieses geführt wird, können Sie jederzeit im Abschnitt Dienstekonto einsehen.

Umsetzung und Punkte-Soll für Doktorand(inn)en

Das individuelle Punkte-Soll für jede(n) Doktorandin/en wird automatisiert aus den Mitarbeiterdaten und der Historie auf dem Dienstekonto eingetragen (Synchronisation erfolgt immer zum 15. und letzten Tag eines Monats) und kann anschließend durch das Sekretariat angepasst werden. Sollten Sie hier einen Fehler vermuten, wenden Sie sich direkt an das Sekretariat Ihrer Arbeitsgruppe. Bei Doktorand(inn)en mit Doktorvater/mutter außerhalb des Physik-Departments, die also keiner Arbeitsgruppe des Physik-Departments zuzuordnen sind, liegt die Zuständigkeit beim Dekanat Physik.

Das Punkte-Soll ergibt sich in der Regel aus der Stellenwertigkeit ohne Beachtung der Finanzierungsquelle, wobei eine halbe Stelle 1000 Departmentsdienste-Punkten pro Semester entspricht.

Abweichend davon beträgt das Soll für sogenannte "externe Doktorand(inn)en" einmalig 2000 Departmentsdienste-Punkte über die gesamte Promotionszeit. Zu diesem Personenkreis zählen u.a.:

  1. Doktorand(inn)en mit Doktorvater/mutter außerhalb des Physik-Departments (etwa einem/r Honorarprofessor(in) am Max-Planck-Institut),
  2. Doktorand(inn)en, die von einem Mitglied des Physik-Departments betreut werden, die Arbeit aber im Wesentlichen an externen Institutionen erbringen und
  3. Doktorand(inn)en, die ausschließlich durch ein Stipendium finanziert werden.

Departmentsdienste

Die Liste der möglichen Departmentsdienste ist im folgenden wiedergegeben. Andere Tätigkeiten, die z.B. nur die eigene Arbeitsgruppe betreffen (etwa Organisation eines Mitarbeiterseminars) oder nicht Teil der Lehraufgaben am Physik-Department sind (etwa die Netzwerkadministration), können nicht angerechnet werden. Ebenso sind Lehrbeteiligungen in anderen Fakultäten oder Hochschulen keine Departmentsdienste.

In der Regel wird der Übungs- und Prüfungsbetrieb zu den Modulen innerhalb der Arbeitsgruppen von den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten organisiert. Für die großen Veranstaltungen, welche zentral koordiniert werden, gibt es die Planungsseite für den Übungsbetrieb.

Vorlesungs- und Übungsbetrieb

Departmentsdienste können nur in Lehrveranstaltungen erbracht werden, die in TUMonline angekündigt wurden und stattgefunden haben.

DienstPunkte
Ferienkurs (1 Tag): Durchführung eines Ferienkurses mit Vorbereitung und Abhaltung einer Stoff-Wiederholung und Übungsaufgaben
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 0.40 LVS.
200 (insbesondere eine Woche/ganzer Kurs: 1000)
Hausaufgabenkorrektur: Korrektur einer von Studierenden abgegebenen Hausaufgabe im Rahmen eines entsprechenden Moduls
Dieser Dienst ist keine Lehrleistung, welche auf eine Lehrverpflichtung angerechnet werden könnte.
6
Seminarbetreuung (1 Vortrag): Betreuung einer/s Studierenden bei einem Proseminar als Studien- oder Prüfungsleistung in einem Studiengang
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 0.14 LVS.
72
Übung (1-stündiger Termin): Vorbereitung der Übung (z.B. Teilnahme an Tutorenbesprechung, Durcharbeiten des Lösungsvorschlags) und Abhaltung der Übung
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 0.07 LVS.
36 (insbesondere ein 90-Minuten-Termin: 72; ganzes Semester mit 1 SWS: 504; ganzes Semester mit 2 SWS: 1008; ganzes Semester mit 3 SWS: 1512; ganzes Semester mit 4 SWS: 2016; ganzes Semester mit 5 SWS: 2520; ganzes Semester mit 6 SWS: 3024)
Übungskoordination (1 Übungsblatt/1 Woche): Zusammenstellung des Übungsblattes oder einer Probeklausur in Zusammenarbeit mit Dozent(in), Betreuung der Tutor(inn)en, Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen, Veröffentlichung von Übungsblättern und Lösungsvorschlägen an die Studierenden
Dieser Dienst ist keine Lehrleistung, welche auf eine Lehrverpflichtung angerechnet werden könnte.
100 (insbesondere ganzes Semester: 1400)
Vorlesung (1-stündiger Termin): Vertretung für einen Termin
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 0.07 LVS.
36 (insbesondere ein 90-Minuten-Termin: 72)

Prüfungen

DienstPunkte
Klausuraufsicht: Aufsicht bei einer schriftlichen Prüfung
Dieser Dienst ist keine Lehrleistung, welche auf eine Lehrverpflichtung angerechnet werden könnte.
50
Klausureinsicht: Betreuung der Studierenden bei der Einsichtnahme in die korrigierten Klausuren
Dieser Dienst ist keine Lehrleistung, welche auf eine Lehrverpflichtung angerechnet werden könnte.
50
Klausurkorrektur: Korrektur einer Klausur im Rahmen einer schriftlichen Modulprüfung
Dieser Dienst ist keine Lehrleistung, welche auf eine Lehrverpflichtung angerechnet werden könnte.
14
Klausurvorbereitung: Zusammenstellung der Klausurangaben für eine Modulprüfung (nicht Probeklausuren oder ähnliches) in Zusammenarbeit mit Dozent(in), Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen, Raum- und Sitzplatzplanung vor der Klausur, Koordination der Korrektur und Einsicht, Eingabe der Ergebnisse in TUMonline
Dieser Dienst ist keine Lehrleistung, welche auf eine Lehrverpflichtung angerechnet werden könnte.
300
Korrektur einer Probeklausur: Korrektur einer Probeklausur im Rahmen eines Moduls
Dieser Dienst ist keine Lehrleistung, welche auf eine Lehrverpflichtung angerechnet werden könnte.
14
Prüfungsbeisitz: Beisitz mit Protokollführung bei einer mündlichen Prüfung
Dieser Dienst ist keine Lehrleistung, welche auf eine Lehrverpflichtung angerechnet werden könnte.
30

Praktika

DienstPunkte
Betreuung BEMP-Praktikum (1 Station, 1 Gruppe): Betreuung einer Gruppe bei einer Station in einem Versuch im BEMP-Praktikum. Ein Versuch besteht regelmäßig aus drei Stationen, die für sich vergleichbar mit einem ganzen F-Praktikumsversuch sind.
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 0.29 LVS.
170
Betreuung Demo-Praktikum (1 Kurs/1 Semester): Betreuung einer Gruppe im Demonstrations-Praktikum an allen Terminen eines Kurses/Semesters
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 2.00 LVS.
1000
Betreuung Fortgeschrittenen-Praktikum (1 Gruppe): Betreuung einer Gruppe bei einem Versuch im F-Praktikum oder BIO-Praktikum
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 0.29 LVS.
170
Betreuung Klassenraumpraktikum (1 Gruppe): Betreuung einer Gruppe im A-Praktikum, Elektronikpraktikum, Praktikum für MW, LCh oder studium-naturale-Physik-Praktikum
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 0.20 LVS.
100 (insbesondere ganzer Kurs im AP/MW/LCh: 600; ganzes Semester Elektronikpraktikum: 1000)
Betreuung WZW-Praktikum (1 Kurs): Betreuung einer Gruppe im WZW-Praktikum an allen Terminen eines Kurses sowie Erstkorrektur der Abschlussprüfung
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 2.00 LVS.
1000
Korrektur eines Protokolls im Online-WZW-Praktikum (1 Protokoll):
Dieser Dienst ist keine Lehrleistung, welche auf eine Lehrverpflichtung angerechnet werden könnte.
3
Leitung WZW-Praktikum (1 Kurs): Koordination und Anleitung der Versuchsbetreuer(innen) in einem Kurs im WZW-Praktikum. Zweitkorrektur der Abschlussprüfung. I.d.R. gleichzeitig zusätzlich Betreuung eines Kurses einzutragen.
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 1.00 LVS.
2000
Neukonzeption und Aufbau eines F-Praktikumsversuchs: Aufwändige Konzeption und Aufbau eines neuen Versuchs im F-Praktikum in Abstimmung mit der Praktikumskommission, welche den Punktwert festlegt. Wenden Sie sich an studium@ph.tum.de für weitere Informationen.
Dieser Dienst ist keine Lehrleistung, welche auf eine Lehrverpflichtung angerechnet werden könnte.
1

Schülerangebote

Departmentsdienste können höchstens in solchen Schülerangeboten erbracht werden, die in TUMonline als Lehrveranstaltungen angekündigt wurden und vom Studiendekan in den Katalog aufgenommen wurden.

DienstPunkte
Laborführung für Schüler (1 Gruppe): Betreuung einer Schüler- oder Besuchergruppe mit Laborführung nach Anmeldung über das Physik-Department
Dieser Dienst ist keine Lehrleistung, welche auf eine Lehrverpflichtung angerechnet werden könnte.
70

Forschungspraktika

Forschungspraktika auf Masterniveau geben nur einen symbolischen Punkt, da die Ableistung durch das reduzierte Punktesoll als abgegolten gilt. Die Erfassung erfolgt zu statistischen Zwecken.

DienstPunkte
Bachelorarbeit: Mitbetreuung einer Bachelorarbeit im Bachelorstudiengang Physik. (Kann pro Studierender/m maximal einmal eingetragen werden.)
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 0.60 LVS.
500
Masterarbeit: Betreuung einer/s Studierenden in der Forschungsphase (Vorbereitung der Masterarbeit) in einem Physik-Masterstudiengang über ein Semester. (Kann pro Studierender/m also insgesamt maximal zweimal eingetragen werden.)
Eine Einheit entspricht einer Lehrleistung von 0.95 LVS.
1

Zuschläge für spezielle Dienste

In speziellen Fällen werden Zuschläge auf einzelne Dienste berechnet.

Für das WS 2023/4 sind in der folgenden Tabelle die durch den Studiendekan festgelegten Zuschläge abschließend aufgeführt.

ZuschlagBetroffene LVHöhe
Mobilitätszuschlag WZW (Prüfung): Auf Grund des erhöhten Zeitaufwands für die An- und Abreise zum WZW wird zur Aufsicht und Einsicht bei der Experimentalphysik-Prüfungen ein Zuschlag gewährt.
  • PH9035 - Schriftliche Klausur zu Physik für Life-Science-Ingenieure 1
  • PH9036 - Prüfung zu Physik für Life-Science-Ingenieure 2
100%
Mobilitätszuschlag WZW (Vorkurs): Auf Grund des erhöhten Zeitaufwands für die An- und Abreise zum WZW wird beim Vorkurs zur Experimentalphysik im Rahmen von First Contact am WZW ein Zuschlag gewährt.
    25%
    Mobilitätszuschlag WZW (Übung): Auf Grund des erhöhten Zeitaufwands für die An- und Abreise zum WZW wird bei Übungen zur Experimentalphysik am WZW ein Zuschlag gewährt.
    • UE: 0000001603 - Übung zu Physik für Life-Science-Ingenieure 1 (Reichert)
    • UE: 0000000649 - Übung zu Physik für Life Sciences (Wirtensohn)
    30%
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