Wichtiger Hinweis / Important notice

Die Webseite www.ph.tum.de wurde am 31.03.2023 eingefroren. Mit dem Zusammenschluss der Fakultäten Chemie und Physik zur TUM School of Natural Scienes finden Sie aktuelle Informationen dort.

The website www.ph.tum.de was frozen on 31.03.2023. With the merger of the Faculties of Chemistry and Physics to form the TUM School of Natural Sciences, you will now find up-to-date information there.

https://www.nat.tum.de

Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge Physik

Die Bewerbung zu einem der Physik-Masterstudiengänge erfolgt zentral beim Immatrikulationsamt der Technischen Universität München mittels Online-Verfahren.

Jetzt bewerben! Jetzt bewerben! Ein Studienbeginn ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich. Ein Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen, da die Module meist im Jahresrhythmus angeboten werden.

Eine wichtige Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss, der formal und inhaltlich dem wissenschaftlich orientierten Bachelorstudiengang Physik an der TUM vergleichbar ist. Bewerber(innen) aus dem Bachelorstudiengang Physik an der TUM müssen auch am allgemeinen Bewerbungsverfahren teilnehmen.

Die Bewerbung erfolgt in dem üblichen web-unterstützten Verfahren der TUM (Bewerbungsseite der TUM).

Termine des Bewerbungsverfahrens

Bewerbungszeiträume

Studienstart im Wintersemester
1. Januar bis 31. Mai für "Physics (Applied and Engineering Physics)
1. April bis 31. Mai für die anderen Physik-Masterstudiengänge
Studienstart im Sommersemester
1. September bis 30. November

Die Termine sind Ausschlussfristen, d.h. bis zu diesen Terminen muss Ihre Online-Bewerbung inklusive aller zulassungsrelevanten Datei-Uploads fertiggestellt sein.

Termine des Eignungsverfahrens

Erste Stufe
Die Ergebnisse der ersten Stufe des Eignungsverfahrens werden etwa acht Wochen nach Bewerbungsschluss bekanntgegeben.
Zweite Stufe
Bewerber(innen) die nicht direkt zugelassen werden können zu einem Auswahlgespräch geladen werden. Die Termine für die Gespräche sind im Anschluss an die Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Stufe (August für das Wintersemester, März für das Sommersemester) und werden dann individuell mit Ihnen vereinbart.

Einzureichende Dokumente

Die Zulassung erfolgt  auf Basis online hochgeladener Dokumente. Beglaubigte Kopien müssen erst nach der Zulassung für die Einschreibung eingereicht werden. Wichtig ist dabei, dass alle zulassungsrelevanten Dokumente hochgeladen werden, da sonst die Bewerbung als nicht vollständig gilt. Dies gilt auch für TUM-interne Bewerbungen!

Welche Unterlagen genau einzureichen sind, geht aus dem online Bewerbungsprozess hervor. Beachten Sie dazu bitte auch die Informationen auf der zentralen Bewerbungsseite der TUM.

Die folgende Liste enthält Zusatzinformationen zu einigen Dokumenten:

Lebenslauf
Der eingereichte Lebenslauf muss aktuell und lückenlos sein. Das Dokument kann bei der Online-Bewerbung hochgeladen werden.
Motivationsschreiben
Die schriftliche Begründung für die Wahl des gewüschten Physik-Masterstudiengangs der TUM soll nicht länger als zwei DIN A4 Seiten sein. In dieser legen Sie dar, warum Sie für den Studiengang geeignet sind (Bezug zu Zulassungsvoraussetzungen), und welche Gründe zur Wahl des Studiengangs an der TUM geführt haben (Interessen, Vorkenntnisse aus dem Bachelor, gewünschte Spezialisierungsfelder). Es muss ein Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang erkennbar sein.
Abschlussdokumente des Bachelor (oder vergleichbarer Abschluss)
Als Nachweis über einen qualifizierenden Hochschulabschluss reichen Sie die Abschlussdokumente Ihres Bachelors ein.

Haben Sie zum Bewerbungszeitpunkt Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen, müssen Sie eine vollständige Auflistung Ihrer bis zum Bewerbungszeitpunkt vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) einreichen.
Den Nachweis über den Hochschulabschluss reichen Sie nach, sobald Ihnen die Dokumente vorliegen. Dies muss spätestens ein Jahr nach Beginn Ihres Masterstudiums erfolgen. Beachten Sie dazu auch den Hinweis unter „vorzeitige Zulassung“.
Curriculum Ihres Bachelors
Das Curriculum enthält Informationen über die Inhalte und vermittelten Kompetenzen in Ihrem grundlegenden Studium. Dies kann z.B. der Studienplan und der entsprechende Auszug aus dem Modulhandbuch (ein Link auf die entsprechende Stelle der offiziellen Webseite Ihrer Universität ist ausreichend) sein.
Haben Sie Ihren Bachelorabschluss an einer Universität außerhalb Deutschlands gemacht, reichen Sie bitte zusätzlich zu den offiziellen Beschreibungen aller absolvierten Kurse (Modulhandbuch) auch die Curricular-Analyse ein.
Sprachnachweis
Die akzeptierten Nachweise ausreichender deutscher Sprachkenntnisse¹ (für die deutschsprachigen Masterstudiengänge im Falle ausländischer Bewerber[innen]) bzw. englischer Sprachkenntnisse für den Studiengang Physics (Applied and Engineering Physics) sind von der TUM zentral festgelegt worden.
Zusätzlich zu den TUM-weiten Regelungen wird als Englischnachweis gewertet, wenn Sie mindestens 10 ECTS-Punkte im grundlegenden Bachelor-Studium auf Englisch absolviert haben. Dies können Sie zum Beispiel durch eine englischsprachige Bachelorarbeit erbringen.
Stellen Sie die englischsprachigen Module in einer Liste zusammen, am besten direkt mit dem Nachweis, dass diese auf Englisch sind.
Sonderregeln für einzelne Länder
Für einzelnen Länder gelten besondere Bedingungen bezüglich der einzureichenden Dokumente.

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen für die Physik-Masterstudiengänge sind:

  • Sie haben die TUMonline-Bewerbung vollständig und fristgerecht durchgfeführt (Hochladen aller zulassungsrelevanter Dokumene).
  • Sie haben einen Bachelorabschluss (oder vergleichbaren Abschluss), der formal und inhaltlich dem wissenschaftlich orientierten Physik-Bachelor an der TUM vergleichbar ist.
    Zur Überprüfung der Gleichwertigkeit werden die Kernmodule des Bachelorstudiengangs Physik  der TUM herangezogen:
    FächergruppeECTS
    Grundlagen der Experimentalphysik
    (Mechanik, Elektrodynamik, Optik, Thermodynamik, Atomphysik)
    Module PH0001, PH0002, PH0003, PH0004,
    34
    Fortgeschrittene Experimentalphysik
    (Einführung in Kern-, Teilchen- und Astrophysik, Einführung in die Physik der kondensierten Materie)
    Module PH0016, PH0019,
    10
    Grundlagen der Theoretischen Physik
    (Mechanik, Elektrodynamik, Quantenmechanik, Thermodynamik und Statistik)
    Module PH0005, PH0006, PH0007, PH0008,
    34
    Grundkurs Mathematik
    (Grundlagen der Lineare Algebra, Grundkurs Analysis)
    Module MA9201, MA9202, MA9203, MA9204
    32
    Laborpraktika
    Module PH0009, PH0010, PH0011, PH0030,
    21
    Bachelorarbeit
    (wissenschaftliche bzw. grundlagen- und methodenorientierte Arbeitsweise)
    12
    Die Angegebenen ECTS-Credits sind als Richtgröße zu sehen, ein 1:1-Vergleich ist in den meisten Fällen nicht möglich.
    Fehlen Kompetenzen, so wird die Anzahl der ECTS-Punkte, die im Bachelorstudiengang Physik der TUM für den Erwerb nötig sind, als Fehlpunkte gewertet. Haben Sie mehr als 30 Fehlpunkte (entsprechend einem Semester), gilt Ihr Bachelorabschluss nicht als qualifizierend gemäß FPSO §36. In diesem Fall können Sie leider nicht zum Eignungsverfahren zugelassen werden.
    Auch bei einer Zulassung wird in der Regel der Erwerb der fehlenden Kompetenzen als Auflage im Masterstudiengang gefordert.
    Bei einer Bewerbung zu einem Physik-Masterstudiengang an der TUM empfiehlt es sich, dass Sie schon bei der Fächerwahl im Spezialisierungs-/Wahlbereich Ihres Bachelorstudiums auf eine gute Anpassung an den Physik-Bachelor der TUM achten.
  • Das Bestehen des Eignungsverfahrens.
    Haben Sie einen qualifizierenden Bachelorabschluss und die nötigen Unterlagen rechtzeitig eingereicht, dann werden Sie zum Eignungsverfahren zugelassen.

Ablauf des Eignungsverfahrens

Das Eignungsverfahren wird in zwei Stufen durchgführt:

  1. In der ersten Stufe bewertet die Kommission Ihre eingereichten Unterlagen auf einer Skala von 0 (schlechtestes Ergebnis) bis 100 (bestes Ergebnis) nach folgendem Vorgehen:
    • Von 60 Eingangspunken werden die bei der Prüfung der Fachkenntnisse ermittelten Fehlpunkte abgezogen.
    • Für jede Zehntel-Note, die Ihr Abschluss besser ist als 3,0 wird ein Zusatzpunkt vergeben (maximal 20 Punkte). Bei ausländischen Abschlüssen wird die Note umgerechnet.
    • Das Motivationsschreiben wird von zwei Kommissionsmitgliedern auf einer Skala von 0 bis 20 Punkten bewertet. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahl aufgerundet wird.
    Die Gesamtpunktzahl ergibt sich als Summe der drei Einzelpunkte.
    Wenn Sie mehr als 66 Punkte erreicht haben, ist das Eignungsverfahren schon in der ersten Stufe bestanden und Sie werden direkt zugelassen. Unabhängig davon kann die Kommission als Auflage fordern, dass Sie Grundlagenprüfungen aus dem Bachelorstudiengang Physik zusätzlich ablegen müssen, um die Kompetenzen entsprechend der Fehlpunkte aus der Eingangsprüfung zu erwerben.
    Falls Sie weniger als 55 Punkte erreicht haben, wird Ihre Bewerbung abgelehnt.
  2. Wenn Sie eine Punktzahl zwischen 55 und 65 erreicht haben, werden Sie in der zweiten Stufe zu einem Eignungsgespräch (Dauer: 20-30 Minuten) eingeladen. Dabei wird festgestellt, ob Sie für den gewählten Studiengang geeignet sind. Neben Ihrer Motivation und Ihrer eigenen Einschätzung werden dabei hauptsächlich fachliche Aspekte geprüft.

Vorzeitige Zulassung ohne Bachelorabschluss

Haben Sie Ihren Bachelor noch nicht abgeschlossen, können Sie eine Zulassung erhalten, wenn Sie mindestens 130 ECTS im zugrundeliegenden Bachelorstudiengang erfolgreich absolviert haben. Gemäß Fachprüfungs- und Studienordnung (§36 (5)) ist die vorzeitige Zulassung "auf begründeten Antrag" für Studierende möglich, die in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, der formal und inhaltlich den Zulassungsvoraussetzungen entspricht. Diesen Bachelorabschluss müssen Sie dann spätestens zwei Semester nach Beginn des Masterstudiums nachweisen. Ein Antrag kann überhaupt nur dann begründet sein, wenn der erfolgreiche Bachelorabschluss innerhalb des ersten angestrebten Mastersemesters zumindest theoretisch möglich ist.

Probleme bei einer vorzeitigen Zulassung

Eine vorzeitige Zulassung garantiert nicht, dass der Abschluss des Bachelorstudiums problemlos mit dem Masterstudium vereinbar ist. Die Annahme des Studienplatzes ist Ihre Entscheidung. Probleme, die aus Konflikten zwischen Masterstudium und Bachelorabschluss entstehen, müssen Sie selbst verantworten.
Ein vorzeitiger Studienbeginn ist z.B. dann sinnvoll, wenn Sie das Bachelorstudium praktisch abgeschlossen haben, und nur noch die Abschlussdokumente fehlen. Falls noch Leistungen aus dem Bachelorstudium fehlen, ist die Annahme des Studienplatzes meist nicht ratsam. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Bachelorleistungen nicht an der TUM erbringen können.

In TUMonline wird beim Immatrikulationsantrag standardmäßig auch nach den Abschlussdokumenten gefragt. Dies wird auf "nachzureichen bis ..." gesetzt, wenn diese Dokumente nicht mit dem Antrag mitgeschickt werden. Alle anderen geforderten Dokumente werden aber benötigt.

Die Zulassung zu einem der Physik-Masterstudiengänge gilt auch bei einer erneuten Bewerbung im selben Studiengang zu einem späteren Semester. Sie müssen sich aber innerhalb der normalen Fristen wieder bewerben.

Frühzeitige Bewerbung bei Visumsproblemen

Die Zulassung zu den Masterstudiengängen erfolgt in der Regel etwa acht Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Nach unseren Erfahrungen ist es für einige Länder dann nicht mehr möglich, rechtzeitig zum Beginn der Vorlesungszeit ein Visum zu erhalten. Für den internationalen Studiengang "Physics (Applied and Engineering Physics)" gibt es daher eine Möglichkeit, frühzeitig über eine Zulassung informiert zu werden:

  1. Bewerben Sie sich gleich zu Beginn der Bewerbungsperiode (Anfang Januar) in TUMonline bis spätestens 15. Januar.
  2. Ihre Bewerbung wird dann in der Kommissionssitzung Ende Februar behandelt. Sie erhalten die Informtion über die Zulassung ab Mitte März, frühestens jedoch nach der Prüfung der Papierunterlagen im Immatrikulationsamt.

Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit nur bei Bewerbungen zum Wintersemester vorgesehen ist.

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