Rückmeldefrist für das Wintersemester 2022/3 bis zum 15.8.2022
Sollten Sie sich nicht fristgerecht zum So, 15.08.2021 rückmelden, werden Sie zum Ende des SS 2022 exmatrikuliert.
Befinden Sie sich gerade in der Endphase Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit, so beachten Sie bitte, dass Sie zum Erbringen von Prüfungs- und Studienleistungen immatrikuliert sein müssen. Sofern Sie nicht sicher im Sommersemester 2022 ihr Studium vollständig abschließen werden, sollten Sie sich daher, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich rückmelden.
Insbesondere müssen Sie in dem Semester noch immatrikuliert sein, in dem Sie die Abschlussarbeit abgeben (letzter möglicher Abgabetermin im SS 2022 ist Fr, 30.09.2022) und in dem das Abschlusskolloquium stattfindet. Nur Prüfungs- und Studienleistungen, die bis spätestens Sa, 22.10.2022 (eine Woche nach Vorlesungsbeginn des WS 2022/3) erbracht sind, gelten als dem Sommersemester 2022 zugehörig.