Rückmeldefrist für das Sommersemester 2021 bis zum 15.2.2021
Sollten Sie sich nicht fristgerecht zum Mo, 15.02.2021 rückmelden, werden Sie zum Ende des WS 2020/1 exmatrikuliert.
Befinden Sie sich gerade in der Endphase Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit, so beachten Sie bitte, dass Sie zum Erbringen von Prüfungs- und Studienleistungen immatrikuliert sein müssen. Sofern Sie nicht sicher im Wintersemester 2020/21 ihr Studium vollständig abschließen werden, sollten Sie sich daher, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich rückmelden.
Insbesondere müssen Sie in dem Semester noch immatrikuliert sein, in dem Sie die Abschlussarbeit abgeben (letzter möglicher Abgabetermin im WS 2020/1 ist Mi, 31.03.2021) und in dem das Abschlusskolloquium stattfindet. Nur Prüfungs- und Studienleistungen, die bis spätestens Sa, 17.04.2021 (eine Woche nach Vorlesungsbeginn des SS 2021) erbracht sind, gelten als dem Wintersemester 2020/21 zugehörig.