Rückmeldefrist für das Wintersemester 2020/1 bis zum 15.8.2020
Sollten Sie sich nicht fristgerecht zum 15.8.2020 rückmelden, werden Sie zum Ende des SS 2020 exmatrikuliert.
Befinden Sie sich gerade in der Endphase Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit, so beachten Sie bitte, dass Sie zum Erbringen von Prüfungs- und Studienleistungen immatrikuliert sein müssen. Sofern Sie nicht sicher im Sommersemester 2019 ihr Studium vollständig abschließen werden, sollten Sie sich daher, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich rückmelden.
Insbesondere müssen Sie in dem Semester immatrikuliert sein, in dem Sie die Abschlussarbeit abgeben (letzter möglicher Abgabetermin im SS 2020 ist 30.9.2020). Prüfungs- und Studienleistungen, die bis spätestens 7.11.2020 (eine Woche nach Vorlesungsbeginn des Wintersemesters 2020/1) erbracht sind, gelten prüfungsrechtlich als dem Sommersemester 2020 zugehörig.