Rückmeldefrist für das Wintersemester 2019/20 bis zum 15.8.2019
Sollten Sie sich nicht fristgerecht zum 15.8.2019 rückmelden, werden Sie zum Ende des SS 2019 exmatrikuliert.
Befinden Sie sich gerade in der Endphase Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit, so beachten Sie bitte, dass Sie zum Erbringen von Prüfungs- und Studienleistungen immatrikuliert sein müssen. Sofern Sie nicht sicher im Sommersemester 2019 ihr Studium vollständig abschließen werden, sollten Sie sich daher, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich rückmelden.
Insbesondere müssen Sie in dem Semester immatrikuliert sein, in dem Sie die Abschlussarbeit abgeben (letzter möglicher Abgabetermin im SS 2019 ist 30.9.2019). Prüfungs- und Studienleistungen, die bis spätestens 19.10.2019 (eine Woche nach Vorlesungsbeginn des Wintersemesters 2019/20) erbracht sind, gelten prüfungsrechtlich als dem Sommersemester 2019 zugehörig – dennoch müssen Sie für einen Prüfungstermin ab 1.10.2019 zwingend im WS 2019/20 immatrikuliert sein.