Rückmeldefrist für das Wintersemester 2016/7 bis zum 15.8.2016
Sollten Sie sich nicht fristgerecht zum 15.8.1016 rückmelden, werden Sie zum Ende des SS 2016 exmatrikuliert.
Befinden Sie sich gerade in der Endphase Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit, so beachten Sie bitte, dass Sie zum Erbringen von Prüfungs- und Studienleistungen immatrikuliert sein müssen. Sofern Sie nicht sicher im Sommersemester 2016 ihr Studium vollständig abschließen werden, sollten Sie sich daher, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich rückmelden.
Insbesondere müssen Sie in dem Semester noch immatrikuliert sein, in dem Sie die Abschlussarbeit abgeben (letzter möglicher Abgabetermin im SS 2016 ist 30.9.2016) und in dem das Abschlusskolloquium stattfindet. Nur Prüfungs- und Studienleistungen, die bis spätestens 22.10.2016 (eine Woche nach Vorlesungsbeginn des Wintersemesters) erbracht sind, gelten als dem Sommersemester 2016 zugehörig.