Rückmeldefrist für das Sommersemester 2015 bis zum 15.2.2015
Sollten Sie sich nicht fristgerecht zum 15.2.1015 rückmelden, werden Sie zum Ende des WS 2014/5 exmatrikuliert.
Befinden Sie sich gerade in der Endphase Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit, so beachten Sie bitte, dass Sie zum Erbringen von Prüfungs- und Studienleistungen immatrikuliert sein müssen. Sofern Sie nicht sicher im Wintersemester 2014/5 ihr Studium vollständig abschließen werden, sollten Sie sich daher, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich rückmelden.
Insbesondere müssen Sie in dem Semester noch immatrikuliert sein, in dem Sie die Abschlussarbeit abgeben und in dem das Abschlusskolloquium stattfindet. Nur Prüfungs- und Studienleistungen, die bis spätestens 18.4.2015 (eine Woche nach Vorlesungsbeginn des Sommersemesters) erbracht sind, gelten als dem Wintersemester 2014/5 zugehörig.