TUM2in1: BAföG-Bezug im SS2014 mit Bescheinigung möglich...
BAföG-Empfänger, die an TUM2in1 teilgenommen haben und noch im Studium sind, studieren im SS2014 zwar im 6. Fachsemester, haben aber nach BAföG die Förderungshöchstdauer bereits ausgeschöpft.
Mit einer entsprechend Bescheinigung (Sprechstunde Dr. Dressler) kann dennoch eine Förderung für das SS2014 beantragt werden. Die Studierenden müssen (mit dem beigefügten Schreiben) den Grund der Verzögerung ihres Studiums allerdings selbst beim BAföG-Amt vortragen.
Achtung: Wird dieser Zusammenhang nicht klargestellt, kann zwar auch für weitere 12 Monate eine (Studienabschluss-) Förderung gewährt werden, diese erfolgt dann aber als Bankdarlehen!
K. Dressler