Studienfortschrittskontrolle in den Studiengängen am Physik-Department
Die im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle erforderlichen ECTS-Punkte richten sich nach der Grundregel, dass Sie maximal zwei Semester (also 60 CP) hinter dem Regelstudienplan hinterher sein dürfen. Für den Bachelorstudiengang ergeben sich damit die in folgender Tabelle wiedergegeben:
Ende Fachsemester | Muss [CP] | Soll [CP] |
---|---|---|
3 | 30 | 90 |
4 | 60 | 120 |
5 | 90 | 150 |
6 | 120 | 180 |
7 | 150 | |
8 | 180 |
Für die Masterstudiengänge ergeben sich analog die Credit-Hürden aus folgender Tabelle:
Ende Fachsemester | Muss [CP] | Soll [CP] |
---|---|---|
3 | 30 | 90 |
4 | 60 | 120 |
5 | 90* | |
6 | 120 |
Bei Unterschreiten der Credit-Hürden nach Abschluss der zweiten Prüfungsperiode der Semester 3 bis 7 im Bachelor oder 3 bis 5 im Master ist das Studium endgültig nicht bestanden. Im Fall des Unterschreitens der Credit-Hürde im Anschluss an das 8. Semester im Bachelor bzw. das 6. Semester im Master sind alle nicht abgelegten Prüfungen nicht bestanden und müssen im Folgesemester endgültig abgelegt werden.
Über diese Credithürde hinaus müssen in den Masterstudiengängen nach dem zweiten Semester Prüfungsleistungen bestanden sein, die in den jeweiligen Fachprüfungsordnungen festgelegt sind**. Im Bachelorstudiengang ist diese Anforderung durch die GOP-Prüfungen erfüllt.
Auf Grund der Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie erhalten alle Studierende, die im SS 2020 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren eine pauschale Fristverlängerung um ein Semester. Das gleich gilt jeweils für das WS 2020/1, das SS 2021 und das WS 2021/2.
Der oben genannte ohne (zusätzliche) Begründung erlaubte Fehlbetrag ist daher für Studierende, die in einem der genannten Semester immatrikuliert aber nicht beurlaubt waren, effektiv 90 CP und für Studierende, die in zwei der genannten Semester immatrikuliert aber nicht beurlaubt waren, effektiv 120 CP usw. – in den Tabellen ist jeweils der Wert aus der Zeile (tatsächliches Fachsemester) minus (gewährte Fristverlängerung) relevant.
Technisch erfolgt die Überprüfung der Credit-Hürden in der Regel ca. einen Monat nach Semesterende, so dass alle Leistungen aus Wiederholungsprüfungen noch berücksichtigt werden. Bereits abgebene aber noch nicht abschließend bewertete Abschlussarbeiten, bei denen sich ein Bestehen abzeichnet, werden ebenfalls berücksichtigt.
Sollten sich bei Ihnen abzeichnen, dass Sie zum Ende des Semesters in Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle kommen könnten, so kontaktieren Sie frühzeitig den Schriftführer des Prüfungsausschusses, um Ihr weiteres Studium zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
(*) Wenn man in den vier Physik-Masterstudiengängen (KTA, KM, BIO, AEP) nach dem vierten Semester genau die 60 ECTS der Vertiefungsphase erreicht hat, sind nach dem fünften Semester mit der ersten Hälfte der Forschungsphase nur 85 ECTS möglich. In genau diesem Fall wird vom Prüfungsausschuss automatisch eine Fristaussetzung gewährt.
(**) In den vier Physik-Masterstudiengängen (KTA, KM, BIO, AEP)müssen nach dem zweiten Semester mindestens 10 ECTS aus den Spezialfächern bestanden sein.
Schriftführer des Prüfungsausschusses für den Bachelorstudiengang Physik
Dr. Philipp Höffer von Loewenfeld
- Sprechstunde
- Montag 14–16 Uhr und, wenn ich sonst da bin.
- Kontakt
- 2048 +49 89 289-12344 phvl@tum.de
Schriftführerin des Prüfungsausschusses für den Masterstudiengang Biomedical Engineering and Medical Physics
Dr. Marianne Köpf
- Sprechstunde
- nach Vereinbarung
- Kontakt
- 2049 +49 89 289-12596 marianne.koepf@tum.de
Schriftführerin des Prüfungsausschusses für den Masterstudiengang Quantum Science & Technology
Dr. Marianne Köpf
- Sprechstunde
- nach Vereinbarung
- Kontakt
- 2049 +49 89 289-12596 marianne.koepf@tum.de
Schriftführer des Prüfungsausschusses für die Masterstudiengänge Physik
Dr. Martin Saß
- Sprechstunde
- nach Vereinbarung
- Kontakt
- 01.06.038 +49 89 289-18463 msass@tum.de
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