Beurlaubung
Allgemein wird eine Beurlaubung während des Studiums beim TUM CST Bewerbung und Immatrikulation (früher „Immatrikulationsamt„) beantragt, und dafür müssen wichtige Gründe vorliegen. Anerkannte Gründe finden Sie auf der Seite der TUM zur Beurlaubung. Weitere Gründe können nach einer Prüfung im Einzelfall ebenfalls zugelassen werden, wenden Sie sich bitte dafür an das Immatrikulationsamt bzw. das Studenten Service Desk der TUM.
Zustimmung der Fakultät für ein freiwilliges Praktikum
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein freiwilliges Praktikum (Industriepraktikum) in der Eigenverantwortung des/der Studierenden liegt, und bei regulärem Studium auch innerhalb der Grenzen der Studienfortschrittskontrolle durchführbar ist. Die Frage, ob ein solches Praktikum dem Studium dienlich ist, und damit zu einer Zustimmung des Prüfungsauschusses führen könnte, ist auch nicht klar zu entscheiden. Daher ist das Department Physik bei der Zustimmung zu einer Beurlaubung für ein freiwilliges Praktikum restriktiv.
Sollten Sie Probleme erwarten, wenn Sie wegen eines solchen Praktikums nicht beurlaubt sind, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den jeweiligen Schriftführer des Prüfungsausschusses, damit dann im Einzelfall eine Lösung gefunden wird:
- Bachelorstudiengang Physik: Dr. Philipp Höffer v. Loewenfeld
- Masterstudiengänge Physik: Dr. Martin Saß
- Masterstudiengänge BEMP + QST: Dr. Marianne Köpf