Wichtiger Hinweis / Important notice

Die Webseite www.ph.tum.de wurde am 31.03.2023 eingefroren. Mit dem Zusammenschluss der Fakultäten Chemie und Physik zur TUM School of Natural Scienes finden Sie aktuelle Informationen dort.

The website www.ph.tum.de was frozen on 31.03.2023. With the merger of the Faculties of Chemistry and Physics to form the TUM School of Natural Sciences, you will now find up-to-date information there.

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Bewerbung und Zulassung für den Bachelorstudiengang Physik

Sie möchten sich für den Bachelorstudiengang Physik an der Technischen Universität München (TUM) bewerben? Dann sind Sie hier richtig - nur noch wenige Schritte trennen Sie vom Studienplatz!

Jetzt bewerben!
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Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Physik erfolgt im TUM-zentralen Online-Verfahren. Die Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich. Letzter Termin für die Einreichung aller nötigen Bewerbungsdokumente ist der 15. September. Wir empfehlen jedoch dringend, die Bewerbung bis spätestens 15. Juli durchzuführen. Erfahrungsgemäß ist nur dann ausreichend Zeit, um evtl. fehler- oder lückenhafte Dokumentensätze rechtzeitig zu korrigieren und so einen reibungslosen Studienbeginn zu gewährleisten. Die Freischaltung der zentralen Online-Bewerbung erfolgt etwa Mitte Mai.

Für den Bachelorstudiengang Physik gibt es über die formalen Voraussetzungen (insbesondere allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, fristgerechte Bewerbung) hinaus keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen, so dass alle Bewerber und Bewerberinnen garantiert einen Studienplatz erhalten.

Allgemeine Fragen zur Zulassung und zum Bewerbungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass das Bewerbungsverfahren vom Zulassungsamt der TUM und nicht von den Fakultäten durchgeführt wird. Details zum Verfahren aber auch Kontaktdaten von Beratungsstellen und Hotline finden Sie auf der TUM-Bewerbungsseite.

Anrechnung von Studienzeiten „von Amts wegen“

Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule in Physik oder einem verwandten Studiengang immatrikuliert waren, werden die Studienzeiten gemäß § 16 (1) APSO von Amts wegen angerechnet. Insbesondere ist es in diesen Fällen also nicht möglich, das Physikstudium an der TUM erneut im ersten Semester zu beginnen. Vielmehr erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens automatisch eine entsprechende Semesterhochstufung und es ergibt sich immer ein „Quereinstieg“ in ein höheres Fachsemester. Die Ausführungen der folgenden Absätze sind zwingend zu beachten!

Quereinstieg in höhere Fachsemester

Im Bachelorstudiengang Physik findet im ersten Studienjahr die qualifizierende Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) statt. Für Quereinsteiger (von einer anderen Hochschule oder aus einem anderen Studiengang an der TUM) in höhere Fachsemester sind diese strikten Regelungen ebenfalls zu berücksichtigen. Somit ist ein Quereinstieg nur möglich, wenn im bisherigen Studium bereits vergleichbare Prüfungen in vergleichbarem Zeitraum erfolgreich absolviert wurden.

Bei Beabsichtigung eines Wechsels aus einem internationalen Physikstudiengang gestaltet sich ein möglicher Quereinstieg äußerst komplex. Zusätzlich zu den fachlichen Komponenten (Abgleich der Module), die in der Fakultät zu klären sind, ist zunächst das formale Standard-Bewerbungsverfahren für internationale Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich zu durchlaufen. Zuständig ist die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation des TUM Center for Study and Teaching (TUM CST). Wir empfehlen allerdings dringend, den Bachelor an der Heimatuniversität abzuschließen und erst zum Master-Studium an die TUM zu wechseln (definierte Schnittstelle!).

Um Überraschungen vorzubeugen, wird potentiellen Quereinsteigern dringend empfohlen, frühzeitig mit dem Schriftführer des Prüfungsausschusses Dr. Philipp Höffer v. Loewenfeld zur Abklärung der Modalitäten Kontakt aufzunehmen.

Quereinstieg in das zweite Fachsemester

Ein Quereinstieg in das zweite Fachsemester ist generell nur möglich nach einem Semester Studium in einem vergleichbaren Studiengang. Zunächst ist der bisherige bzw. aktuelle Studiengang auf die drei dem GOP-Paket vergleichbare Module bzw. Prüfungen des ersten Semesters an der TUM zu sondieren. Falls diese vorhanden sind, werden die zugehörigen Prüfungsleistungen als notwendige Bewerbungsvoraussetzung definiert. Andernfalls ist kein Quereinstieg möglich.

Quereinstieg in das dritte Fachsemester

Ein Quereinstieg in das dritte Fachsemester ist generell nur möglich nach zwei Semestern Studium in einem vergleichbaren Studiengang. Zunächst ist der bisherige bzw. aktuelle Studiengang auf die sechs dem GOP-Paket vergleichbare Module bzw. Prüfungen der ersten beiden Semester an der TUM zu sondieren. Falls diese vorhanden sind, werden die zugehörigen Prüfungsleistungen als notwendige Bewerbungsvoraussetzung definiert. Andernfalls ist kein Quereinstieg möglich.

Quereinstieg in das vierte und fünfte Fachsemester

Während sich Quereinstiege nach den ersten beiden Semestern in vielen Fällen realisieren lassen, kommt es mit zunehmender Studiendauer beim Wechsel immer wieder zu erheblichen „Reibungsverlusten“. - Als zu unterschiedlich erweist sich in den mesieten Fällen die Chronologie der Stoffvermittlung und die inhaltliche Zusammensetzung der Module an den verschiedenen Universitäten, als dass immer eine 1:1 Anerkennung der Module stattfinden könnte. Es ist dann wesentlich ökonomischer, den Bachelor an der Heimatuniversität abzuschließen und erst zum Master-Studium an die TUM zu wechseln (definierte Schnittstelle!)

Jedenfalls gilt auch in diesen Fällen als Grundvoraussetzung, dass die Prüfungsleistungen in den sechs GOP-Modulen vorliegen müssen. Des Weiteren sollten bereits Module aus den höheren Semestern absolviert worden sein, deren mögliche Anerkennung im Sinne obiger Ausführung im Einzelfall zu prüfen ist. Die an der TUM geltenden Regeln der Studienfortschrittskontrolle sind dabei im Auge zu behalten.

Quereinstieg in weit fortgeschrittenen Studienphasen

Ein Wechsel bzw. „Quereinstieg“ in einer noch weiter fortgeschrittenen Studienphase wird grundsätzlich kritisch gesehen. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss beim Abgleich von Modulen der Semester fünf und sechs dezidiert auf die fakultäts- und standortspezifischen Schwerpunkte und Kompetenzen achtet, was in nahezu allen Fällen eine Anerkennung von externen Modulen ausschließt.

Der Zulassungsprozess bei Quereinstieg

Im Einklang mit dem Jahres-Curriculum kann die Bewerbung zum Physikstudium an der TUM via Online-Bewerbungsportal jeweils nur zum Wintersemester erfolgen. Für Quereinsteiger ergeben sich daher zwei unterschiedliche Zulassungsprozesse. In beiden Fällen ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Schriftführer des Prüfungsausschusses Dr. Philipp Höffer v. Loewenfeld zur Abklärung der Modalitäten dringend erforderlich.

Ablaufskizze für Quereinstieg in Semester drei und fünf (Wintersemester)

Die Bewerbung muss über das reguläre Online Bewerbungsverfahren erfolgen. Alle damit verbundenen Regularien und insbesondere Fristen sind einzuhalten! Als praktikabel hat sich eine Standard-Bewerbung ins erste Fachsemester erwiesen. Der bisherige universitäre Werdegang wird im Zuge dieser Bewerbung standardmäßig abgefragt. Die tatsächliche Semestereinstufung (Höherstufung) und die hierzu notwendige Anerkennung der Leistungen erfolgt parallel zum Zulassungsprozess in enger Abstimmung mit dem Prüfungsschriftführer.

Ablaufskizze für Quereinstieg in Semester zwei und vier (Sommersemester)

Das Online-Bewerbungsportal steht im Sommersemester standardmäßig nicht zur Verfügung. Die Zulassung für Quereinsteiger erfolgt daher innerhalb der ersten Tage der Vorlesungszeit, indem das Online-Portal kurzeitig aktiviert wird (Bewerbungs-Zeitfenster). Zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel auch sichergestellt, ob die notwendigen Prüfungsleistungen (s.o.) vollständig erbracht wurden bzw. ob es davon abhängig überhaupt zum Quereinstieg kommen kann. Falls nicht, kann man auf diese Weise unbeschadet im aktuellen Studiengang verbleiben.

Kandidatinnen und Kandidaten mit positiven Prüfungsergebnissen erhalten vom Prüfungsausschuss nach Vorlage der Leistungsnachweise den "Semestereinstufungsbescheid", der der späteren Bewerbung beizulegen ist. In der Folge werden sie vom Prüfungsschriftführer zu gegebener Zeit per E-Mail über das Bewerbungs-Zeitfenster informiert, innerhalb dessen die Online-Bewerbung dann erfolgen kann. Die Semestereinstufung wird vom Zulassungsamt gemäß Semestereinstufungsbescheid umgesetzt.

Ablaufskizze für „Quereinstieg international“

Bei beabsichtigtem Quereinstieg aus internationalen Physikstudiengängen kommt ausschließlich der im oberen Abschnitt beschriebene Zulassungsprozess „Wintersemester“ infrage. Im ersten Schritt muss stets die Standard-Bewerbung (international) ins erste Fachsemester erfolgen. Im Kern dieses Verfahrens werden die elementaren Qualifikationsvoraussetzungen wie z.B. die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder der Sparachnachweis überprüft. Die Anerkennung von Leistungen und ggf. eine Semesterhochstufung würde dann nachträglich erfolgen. Wir empfehlen grundsätzlich, den Bachelor an der Heimatuniversität abzuschließen und erst zum Master-Studium an die TUM zu wechseln (definierte Schnittstelle!).

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